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Nebenklage

Natürlich stehe ich Ihnen auch als Nebenklagevertreter im Strafverfahren mit meinen Erfahrungen als Strafverteidiger zur Verfügung.

Die Nebenklage gibt dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, neben der Staatsanwaltschaft als Ankläger aufzutreten. So wird sichergestellt, dass die Interessen des Opfers im Strafverfahren entsprechend berücksichtigt werden.

Der Nebenkläger hat das Recht, an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen, Er kann Beweisanträge stellen, Täter und Zeugen befragen und Erklärungen abgeben. Gegebenfalls besteht auch die Möglichkeit, Richter oder Sachverständige abzulehnen.

Die Nebenklage ist zulässig bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei versuchten Tötungsdelikten, bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten und wenn die Ehre oder die Freiheit des Opfers durch die Tat beeinträchtigt worden ist.

Bei Tötungsdelikten steht gegebenenfalls auch den Angehörigen des Opfers ein Nebenklagerecht zu.

Kommt es zu einer Verurteilung, so hat in aller Regel der Angeklagte die Kosten der Nebenklage zu tragen.


 
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